§ 82 Abs 1 Z 3 EheG
Diese Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob Liegenschaften im Wohnungseigentum zu einem Unternehmen gehören können und somit nicht der Aufteilung unterliegen.
OGH 1 Ob 52/12x
§ 82 Abs 1 Z 3 EheG
Diese Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob Liegenschaften im Wohnungseigentum zu einem Unternehmen gehören können und somit nicht der Aufteilung unterliegen.
OGH 1 Ob 52/12x