Zusammenfassung: Dieser Beitrag erläutert einen Fall aus der Praxis und setzt sich mit der Entschädigung des Verlassenschaftskurators und den Gebühren des Gerichtskommissärs auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 166 Abs 1 AußStrG; § 167 Abs 2 AußStrG; § 2 LBG; § 169 AußStrG; § 166 Abs 2 AußStrG; § 7a GKG; § 3 Abs 1 GKTG; § 276 Abs 1 ABGB