Zusammenfassung: Diese Entscheidung des VfGH, mit einer Anmerkung von Ulrich Pesendorfer und Philipp Cede, stellt klar, dass die EU-Grundrechte-Charta als Teil der Verfassung zu berücksichtigen ist und Gesetze und Entscheidungen, die gegen die Charta verstoßen, als verfassungswidrig aufgehoben werden können.