§ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG; § 78 Abs 3 AußStrG; § 111 AußStrG
Zunächst wird ein OGH-Urteil angeführt, welches die Entscheidung über die Kosten einer Besuchsbegleitung dogmatisch einordnet. Danach diskutiert der OGH die Frage, wer in einem solchen Verfahren die Kosten zu tragen hat, insb ob § 78 Abs 3 AußStrG anwendbar ist.