§ 176 ABGB
Nach der Scheidung beantragte der Vater dreier Kinder die Übertragung der Obsorge von der Mutter. Er brachte vor, dass die Mutter aufgrund mangelnder Bindungstoleranz die Ausübung seines Besuchsrechtes erschwere. Der OGH verwies auf seine bestehende Rechtsprechung, die für die Beurteilung der Kindeswohlgefährdung einen strengen Maßstab ansetzt. In diesem Sinne entschied er auch den vorliegenden Fall.