vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 183 AußStrG ist von Amts wegen zu prüfen

AußerstreitrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, LG KorneuburgiFamZ 2012/111iFamZ 2012, 156 Heft 3 v. 1.5.2012

§ 183 AußStrG

Im vorliegenden Urteil hielt der OGH fest, dass das Gericht von Amts wegen ein Abhandlungsverfahren nach § 183 AußStrG einzuleiten hat, wenn Vermögenswerte nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens zu Tage treten. Er betonte auch, dass eine Parteistellung der Verlassenschaftsgläubiger nicht von vornherein anzunehmen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!