Zusammenfassung: Der Beitrag fasst die Implementierung des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) und die damit zusammenhängende Kompetenzausweitung der Volksanwaltschaft in Österreich zusammen. Zunächst werden die Regelungen des Übereinkommens geschildert, danach finden sich einige Anmerkungen zur Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. An dieser Stelle werden auch kritische Kommentare angeführt. Dann werden die neuen Aufgaben und Befugnisse der Volksanwaltschaft in Bezug auf die Kontrolle freiheitsentziehender Maßnahmen detailliert erörtert. Der Autor geht auch darauf ein, welche Einrichtungen konkret in die Prüfkompetenz fallen. Ebenso werden die weiteren Kompetenzen, die die VA bekommt, dargelegt.