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Frist für verlangtes zweites Facharztzeugnis

KrankenanstaltenJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2012/66iFamZ 2012, 100 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Das Gericht hatte zu beurteilen, ob ein zweites fachärztliches Zeugnis, das gemäß § 10 Abs 3 UbG beantragt wurde, rechtzeitig ausgestellt wurde. Das Gesetz stellt auf den Vormittag des auf das Verlangen folgenden Werktags ab. Das Zeugnis wurde um 13 Uhr ausgestellt.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 3 UbG

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