§ 38 UbG; § 28 UbG; § 40 AußStrG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 7 Ob 147/11k vom 31.8.2011 eingegangen, welche untersucht, wann die Rechtsmittelfristen nach dem UbG zu laufen beginnen und erörtert, ob die Erhebung von Rechtsmitteln an die Ausfertigung des Beschlusses gebunden ist.