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Rechtsmittelfrist im UbG

FamilienrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2012/22iFamZ 2012, 32 - 33 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 38 UbG; § 28 UbG; § 40 AußStrG

Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 7 Ob 147/11k vom 31.8.2011 eingegangen, welche untersucht, wann die Rechtsmittelfristen nach dem UbG zu laufen beginnen und erörtert, ob die Erhebung von Rechtsmitteln an die Ausfertigung des Beschlusses gebunden ist.

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