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Conterganrente ist unterhaltsrechtlich wie Pflegegeld zu behandeln

FamilienrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2011/131iFamZ 2011, 191 - 192 Heft 4 v. 1.7.2011

§ 140 ABGB

In vorliegender Entscheidung trifft der OGH die Feststellung, dass eine vom Vater bezogene Conterganrente unterhaltsrechtlich wie Pflegegeld zu behandeln ist. Weiters wird darauf eingegangen, welche Umstände und Kriterien die Unterhaltsbemessungsgrundlage vermindern kann.

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