Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag thematisiert die gesetzlichen Regelungen sowie die Voraussetzungen bezüglich der Zulässigkeit von medizinischen Zwangsbehandlungen eines im Maßregelvollzug Untergebrachten, auch wenn dieser gegen dessen natürlichen Willen dort festgehalten wird.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 4 GG VollzG Rh-Pf; § 6 Art 2 Abs 2 MVollzG Rh-Pf; § 6 Abs 1 MVollzG Rh-Pf