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Auf dem Weg zu seiner Entscheidung befasste sich der OGH mit der Frage der Legitimation eines bestellten Sachwalters, im Namen des Betroffenen gegen einen Umstellungsbeschluss ein Rechtsmittel einzubringen. Untersucht wurde auch, ob die Notwendigkeit der Umstellung nach generellen Kriterien oder je Einzelfall zu beurteilen ist.