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Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter; kein prinzipieller Vorrang der gemeinsamen Sorge gegenüber der Einzelsorge nach deutschem Recht

FamilienrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-Twaroch (Bearbeitung)iFamZ 2011/60iFamZ 2011, 76 - 77 Heft 2 v. 1.3.2011

§ 1626 dBGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG

Vorliegende Entscheidung widmet sich umfassend Fragen iZm der alleinigen elterlichen Sorge für Kinder mit deutsch-polnischer Doppelstaatsbürgerschaft. Wie verhält sich die Einzelsorge zur gemeinsamen Sorge nach deutschem Recht.

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