§ 145 ABGB; § 176 ABGB; § 176b ABGB; § 213 ABGB
Vorliegende Entscheidung hatte sich mit grundsätzlichen Leitzielen des Kindschaftsrechts zu befassen in Hinblick auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung der Obsorge an den Jugendwohlfahrtsträger erfolgen kann.