§ 268 Abs 2 ABGB
Mit seiner Entscheidung hat der OGH eindeutig festgestellt, dass die Sachwalterbestellung subsidiär und somit unzulässig ist, wenn keine Feststellungen über die Einsichtsfähigkeit des Vertretenen getroffen werden.
OGH 13.10.2010, 3 Ob 146/10g