Zusammenfassung: In vorliegender Sache war der Rekurs eines Einrichtungsleiters in Hinblick auf die Beurteilung der materiellen Zulässigkeit einer Maßnahme unter dem Aspekt der Bestimmtheit seines Antrages unter Zugrundelegung eines mangelhaft dokumentierten Pflegeplans zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 11 HeimAufG