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Bestimmtheit des Antrags, unverzügliche Meldepflicht, Dokumentationspflicht

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/72iFamZ 2011, 90 Heft 2 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war der Rekurs eines Einrichtungsleiters in Hinblick auf die Beurteilung der materiellen Zulässigkeit einer Maßnahme unter dem Aspekt der Bestimmtheit seines Antrages unter Zugrundelegung eines mangelhaft dokumentierten Pflegeplans zu prüfen.

Rechtsgrundlagen: § 11 HeimAufG

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