§ 107 AUßStrG; Art 10 VO Brüssel IIa
In vorliegender Sache hatte der OGH sich dahingehend zu äußern, ob eine Amtsbestätigung inländischer Gerichte über eine streitige Obsorgelage in den Anwendungsbereich von Art 15 Brüssel IIa Verordnung fällt.
§ 107 AUßStrG; Art 10 VO Brüssel IIa
In vorliegender Sache hatte der OGH sich dahingehend zu äußern, ob eine Amtsbestätigung inländischer Gerichte über eine streitige Obsorgelage in den Anwendungsbereich von Art 15 Brüssel IIa Verordnung fällt.