§ 40a JN
Vorliegende Entscheidung stellt die Herausgabe von Vermögensbestandteilen, die in der Gewahrsame der nicht obsorgeberechtigten Mutter stehen, in den Mittelpunkt. Wie ist zu verfahren, wenn der Herausgabeanspruch, der auf dem streitigen Rechtsweg geltend zu machen ist, dem Außerstreitrecht zugewiesen wird?