§ 148 ABGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH hinsichtlich der Zulässigkeit der Unterbindung des Kontakts zu einem getrennt lebenden Elternteil zu äußern. In diesem Zusammenhang war zu thematisieren, inwiefern die Mündigkeit eine strenge Zäsur in Hinblick auf eine Einzelbetrachtung darstellt.