§ 271 ABGB
Der OGH spricht in vorliegender Sache eindeutig aus, dass die Beiziehung eines Kollisionskurators für das gültige Zustandekommen des Pfandvertrages eine zwingende Voraussetzung darstellt.
§ 271 ABGB
Der OGH spricht in vorliegender Sache eindeutig aus, dass die Beiziehung eines Kollisionskurators für das gültige Zustandekommen des Pfandvertrages eine zwingende Voraussetzung darstellt.