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Ist die Zeit des begehrten Osterbesuchsrechts bereits abgelaufen, so fällt auch die Beschwer weg

AußerstreitrechtJudikaturLStA Dr. Robert Fucik (Bearbeitung)iFamZ 2010/230iFamZ 2010, 316 - 317 Heft 6 v. 1.11.2010

ߧ 62 AußStrG

Mit seiner Entscheidung macht der OGH klar, dass es aufgrund zeitlicher Überholtheit zum Zeitpunkt der Rekursentscheidung an der zwingend vorausgesetzten Beschwer mangelt.

OGH 1.9.2010, 6 Ob 145/10g

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