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Medikamentöse Freiheitsbeschränkung

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2010/196iFamZ 2010, 283 Heft 5 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der OGH hatte zu klären, ob die Ruhigstellung eines Patienten mit motorischer Unruhe mittels Dominal als Freiheitsbeschränkung anzusehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG

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