§ 1293ff ABGB
Der OGH hatte sich mit der Aufklärungspflicht hinsichtlich nachrangiger Therapiemethoden iZm Schönheitsoperationen zu beschäftigen.
OGH 8.6.2010, 4 Ob 12/10h
§ 1293ff ABGB
Der OGH hatte sich mit der Aufklärungspflicht hinsichtlich nachrangiger Therapiemethoden iZm Schönheitsoperationen zu beschäftigen.
OGH 8.6.2010, 4 Ob 12/10h