§ 49 EheG
In vorliegendem Judikat hatte sich der OGH der Gegenüberstellung von Eheverfehlungen als Ganzes zu widmen, und festgestellt, dass unter Berücksichtigung aller Umstände gleichteiliges Verschulden anzunehmen ist.
OGH 25.3.2010, 2 Ob 31/10p
§ 49 EheG
In vorliegendem Judikat hatte sich der OGH der Gegenüberstellung von Eheverfehlungen als Ganzes zu widmen, und festgestellt, dass unter Berücksichtigung aller Umstände gleichteiliges Verschulden anzunehmen ist.
OGH 25.3.2010, 2 Ob 31/10p