vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein zeitlicher Zusammenhang zwischen Aufteilungsvereinbarung und Scheidung nach 15 Jahren

EhegüterrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/201iFamZ 2010, 284 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 81 EheG; § 97 EheG

Der OGH stellt klar, dass ein Zeitraum von 15 Jahren zwischen Aufteilungsvereinbarung und Scheidung keinen zeitlichen Zusammenhang darstellt. Darüber hinaus war die Löschung des gegenseitigen Belastungsverbots aufgrund der Schenkung eines Hälfteanteils einer Liegenschaft zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!