Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit den formellen Voraussetzungen der Fixierung eines Patienten zu beschäftigen, dessen Krankengeschichte nicht ausreichend dokumentiert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 UbG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit den formellen Voraussetzungen der Fixierung eines Patienten zu beschäftigen, dessen Krankengeschichte nicht ausreichend dokumentiert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 UbG
Schlagwörter: