§ 16 HeimAufG
Der OGH hatte zu klären, ob dem Leiter einer Einrichtung auch nach dem Tod eines Bewohners ein Rechtsschutzinteresse iFe Rekursrechts im Verfahren über die Unzulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung zuzubilligen ist.
OGH 21.4.2010, 7 Ob 43/10i