Art 22 Nr 5 EuGVVO; § 35 EO; Art 2 EuGVVO
Clemens Nimmerichter widmet seinen Beitrag Zuständigkeitsfragen nationaler Gerichte für Oppositionsklagen nach § 35 EO. Anhand jüngster Judikatur ist allerdings fraglich, ob dies uneingeschränkt zu gelten hat und inwiefern sich Oppositionsklagen unter Art 22 Nr 5 EuGVVO subsumieren lassen.