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Die internationale Zuständigkeit Österreichs bei der Oppositionsklage

ZivilprozessrechtAufsatzMag. Clemens Nimmerrichter, Ass. am Institut für zivilger. Verfahren, Univ. WieniFamZ 2010, 291 - 293 Heft 5 v. 1.9.2010

Art 22 Nr 5 EuGVVO; § 35 EO; Art 2 EuGVVO

Clemens Nimmerichter widmet seinen Beitrag Zuständigkeitsfragen nationaler Gerichte für Oppositionsklagen nach § 35 EO. Anhand jüngster Judikatur ist allerdings fraglich, ob dies uneingeschränkt zu gelten hat und inwiefern sich Oppositionsklagen unter Art 22 Nr 5 EuGVVO subsumieren lassen.

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