In vorliegender Unterhaltssache war die Gewährung von Titelvorschüssen, die um die halbe österreichische Familienbeihilfe gekürzt wurden, zugunsten eines in Österreich lebenden Kindes eines in Deutschland lebenden Vaters beherrschendes Thema.
OGH 1.6.2010, 10 Ob 14/10x