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Unterhaltsvorschuss: Keine Änderung für Drittstaatsangehörige mit 1. 5. 2010

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2010/176iFamZ 2010, 268 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 2 Abs 1 UVG; VO (EG) 859/2003 ; VO (EG) 883/2004

In vorliegender Sache war iZm Titelvorschüssen die Berufung einer Antragstellerin auf die VO (EG) 859/2003 zu prüfen. Ist dies zulässig, wenn sowohl sie als auch ihre Mutter in Österreich lebende bosnische Staatsbürger sind und der "österreichische" Vater in der Steiermark lebt?

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