§ 2 Abs 1 UVG; VO (EG) 859/2003 ; VO (EG) 883/2004
In vorliegender Sache war iZm Titelvorschüssen die Berufung einer Antragstellerin auf die VO (EG) 859/2003 zu prüfen. Ist dies zulässig, wenn sowohl sie als auch ihre Mutter in Österreich lebende bosnische Staatsbürger sind und der "österreichische" Vater in der Steiermark lebt?