§ 16 Abs 2 UVG
In gegenständlicher Sache war die Beschwer des Bundes iZm mangelnden Einstellungsgründen nach § 20 Abs 1 UVG zu thematisieren.
OGH 1.6.2010, 10 Ob 27/10h
§ 16 Abs 2 UVG
In gegenständlicher Sache war die Beschwer des Bundes iZm mangelnden Einstellungsgründen nach § 20 Abs 1 UVG zu thematisieren.
OGH 1.6.2010, 10 Ob 27/10h