§ 382a EO
Der OGH prüfte, ob im vorliegenden, einen "Altfall" betreffenden Verfahren, die im September gebührende 13. Familienbeihilfe anteilig in die Höhe des vorläufigen Unterhalts nach § 382a EO einzurechnen ist.
OGH 15.4.2010, 6 Ob 53/10b
§ 382a EO
Der OGH prüfte, ob im vorliegenden, einen "Altfall" betreffenden Verfahren, die im September gebührende 13. Familienbeihilfe anteilig in die Höhe des vorläufigen Unterhalts nach § 382a EO einzurechnen ist.
OGH 15.4.2010, 6 Ob 53/10b