Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Sache mit der Behandlung der Aufwendungen für einen Sachwalter als außergewöhnliche Kosten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 276 ABGB; § 34 Abs 1 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Sache mit der Behandlung der Aufwendungen für einen Sachwalter als außergewöhnliche Kosten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 276 ABGB; § 34 Abs 1 EStG
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