Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, ob der Sachwalter außergewöhnliche Belastungen im steuerrechtlichen Sinne geltend machen kann, wenn aufgrund der schlechten Vermögenslage des Betroffenen ihm kein Aufwandersatz zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 276 ABGB; § 34 Abs 1 EStG