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Marktfruchtbetrieb samt Teichwirtschaft mit Zucht von Zierkarpfen ist Erbhof iSd AnerbenG

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LG (Bearbeitung)iFamZ 2010/79iFamZ 2010, 111 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 1 AnerbenG

Der OGH hatte mit seinem Erkenntnis festzustellen, ob ein Marktfruchtbetreieb als Erbhof iSd AnerbenG anzusehen ist. Ist überhaupt von einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen? Wie ist die Frage der betreffenden Bewirtschaftungsart zu beurteilen?

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