§ 1 AnerbenG
Der OGH hatte mit seinem Erkenntnis festzustellen, ob ein Marktfruchtbetreieb als Erbhof iSd AnerbenG anzusehen ist. Ist überhaupt von einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen? Wie ist die Frage der betreffenden Bewirtschaftungsart zu beurteilen?