§ 785 ABGB; § 951 ABGB
In vorliegendem Fall war die Schenkung eines Sparbuchs zwecks Schuldentilgung strittig, das zur Deckung des Pflichtteilsbetrags herangezogen werden sollte. Wie ist vorzugehen, wenn das Geldgeschenk gutgläubig verbraucht wurde?
§ 785 ABGB; § 951 ABGB
In vorliegendem Fall war die Schenkung eines Sparbuchs zwecks Schuldentilgung strittig, das zur Deckung des Pflichtteilsbetrags herangezogen werden sollte. Wie ist vorzugehen, wenn das Geldgeschenk gutgläubig verbraucht wurde?