Zusammenfassung: In vorliegendem Beitrag wird der Bericht des Arbeitskreises vom 20.11.2009 wiedergegeben. Ziel des Zusammenwirkens sollte die Schaffung einheitlicher Standards für das Zusammenwirken von Gerichten, Parteienvertretern und Sachverständigen sein. Dabei wurde vor allem die Rolle des Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage bearbeitet. Die diesbezüglichen Empfehlungen des Arbeitskreises hinsichtlich Bestellung und Auswahl des Sachverständigen, Kommunikation zwischen Parteien, notwendiger Inhalt und Dokumentation des Gutachtens aber auch die Probleme bei mehrfacher Befundung iZm sexuellem Missbrauch werden konsequent dargestellt.