Zusammenfassung: Peter Barth widmet seinen Beitrag der möglichen Verpflichtung von Eltern zu einer zwingenden Erziehungsberatung durch das deutsche Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Rechtsgrundlagen: § 156 dFamFG; § 163 Abs 2 dFamFG; § 1684 Abs 3 dBGB