Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der EGMR mit der brennenden Frage der verpflichtenden Installierung von Kruzifixen in Klassenzimmern zu befassen. Stellt dies eine Verletzung der Religionsfreiheit und dem elterlichen Erziehungsrecht dar?
Rechtsgrundlagen: Art 9 EMRK; Art 2 1. ZPEMRK