Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hatte sich der EGMR mit der Verhältnismäßigkeit einer deutschen Rechtsnorm zu befassen, die eine Überprüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter für ein nichteheliches Kind ausschließt.
Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK; Art 14 EMRK; § 1626a dBGB; § 1272 dBGB