Übermäßige kreditfinazierte Aufwendungen für die eigene Lebenshaltung erhöhen die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht; Wohnversorgung: das bloße Bereitstellen des Eigentums reicht für die Anrechnung eines fiktiven
Rechtsprechung Kindesunterhalt und UVGUnterhaltsrechtHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2009/226iFamZ 2009, 345 Heft 6 v. 1.11.2009