§ 140 ABGB; § 914 ABGB
Der OGH hatte die Neubemessung anhand einer einvernehmlichen Vereinbarung der Eltern durch ergänzende Auslegung zu betrachten. Dabei findet auch Bindung der Kinder an die Vereinbarung der Eltern Anwendung, sofern keine Unterhaltsgefährdung vorliegt.