ߧ 2 AußStrG; ߧ 127 AußStrG; ߧ 128 AußStrG; § 281 Abs 2 ABGB
Die Entscheidung hatte sich damit auseinanderzusetzen, unter welchen Umständen eine betroffene Person bei Uneinigkeit mit ihrem Sachwalter zu einem Rekurs bei einer genehmigungsbedürftigen Maßnahme berechtigt ist, die an sich in die Kompetenz des Sachwalters fällt.