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Für den Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG kommt es nicht auf die Verwirklichung eines Scheidungstatbestands, sondern darauf an, ob dem Kläger eine Schuld an der Ehezerrütung anzulasten ist

EherechtJudikaturAstrid Deixler-HübneriFamZ 2009/202iFamZ 2009, 298 Heft 5 v. 1.9.2009

§ 61 Abs 3 EheG

Der OGH hatte sich mit der Frage des Zerrüttungsverschuldens in Zusammenhang mit dem Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG auseinander zu setzen.

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