Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt behandelte in seiner Entscheidung die Problematik bei der Behandlung hochgradig alkoholisierter Patienten während der Ausnüchterungsphase. In seiner Anmerkung führt der Autor weitere Probleme aus der Praxis auf.
Rechtsgrundlagen: § 3 UbG; § 33 Abs 1 UbG