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Gesetzgeberische Beschränkung auf "Ehedoppelnamen" verfassungsgemäß

Rechtsprechung Grundrechte und FamilieNamensrechtUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien; Markus Vasek (Bearbeitung)iFamZ 2009/137iFamZ 2009, 195 - 196 Heft 4 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hat sich das BVerfG mit der Frage der Einschränkung auf Doppelnamen in der Ehe zu äußern. In einer anschließenden Anmerkung erläutert Markus Vasek kurz die österreichische Rechtslage.

Rechtsgrundlagen: § 1355 BGB; Art 2 Abs 1 GG; Art 1 Abs 1 GG; § 93 Abs 2 ABGB

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