Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hat sich das BVerfG mit der Frage der Einschränkung auf Doppelnamen in der Ehe zu äußern. In einer anschließenden Anmerkung erläutert Markus Vasek kurz die österreichische Rechtslage.
Rechtsgrundlagen: § 1355 BGB; Art 2 Abs 1 GG; Art 1 Abs 1 GG; § 93 Abs 2 ABGB