§ 16 PStG; Art 8 EMRK
In der vorliegenden Entscheidung stellt der VwGH fest, dass für eine Namensänderung der schwerwiegende operative Eingriff einer genitalverändernden Operation keine notwendige Voraussetzung darstelle.
VwGH 2008/17/0054; VwGH 95/01/0061