Zusammenfassung: Der Beitrag bezieht sich auf die durch das 2. GewaltschutzG beruhende Verlängerung der Verjährung von Delikten mit minderjährigen Opfern. Der Autor erläutert kurz die Anlaufhemmung bei schweren Sexualdelikten und stellt die Verschärfung durch das 2. Gewaltschutzgesetz dar. Zusammenfassend unterzieht der Autor die Neuregelung einer kritischen Würdigung.
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