Zusammenfassung: Der Beitrag bezieht sich auf das durch das 2. GewaltschutzG beruhende Sonderstrafrecht für Sexualstraftäter. Es wird kurz auf die Erhöhung der Strafandrohungen der Sexualdelikte eingegangen und die diesbezüglichen Maßnahmen im Einzelnen dargestellt.
Schlagwörter: