§ 417 ZPO; ߧ 56 Abs 2 AußStrG; § 44 JN
In der vorliegenden Entscheidung wird der Frage nachgegangen, ob auch im Außerstreitverfahren das unzuständige Rechtsmittelgericht das ihm vorgelegte Rechtsmittel dem zuständigen Rechtsmittelgericht zu überweisen hat. Mit kurzen Anmerkungen von Robert Fucik.